Eine logopädische Behandlung ist für Kinder und Jugendliche kostenfrei. Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wird ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 €, erhoben.
Liegt jedoch eine Zuzahlungsbefreiung bei Ihnen vor, werden die gesamten Kosten von den Krankenkassen übernommen. Bei privat versicherten Personen hängt die Kostenübernahme von dem zugrundeliegenden Versicherungsvertrag ab.